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LR Rent

Land Rover Rent - Stilvolle Mietwagen

Die neueste Art, Jaguar und Land Rover zu fahren.

Das neue RENT Programm bietet den vollen Zugang zur gesamten Modell-Palette von Land Rover auf Mietbasis.
Damit gehört die ultimative Entscheidungsfreiheit jetzt Ihnen.

RENT bietet Ihnen vollen Zugang zu unserem gesamten Angebot an exklusiven Jaguar und Land Rover Fahrzeugen. Mit unserer umfangreichen Auswahl an Premium-Modellen finden Sie für jeden Anlass den perfekten Begleiter – egal ob für die Geschäftsreise, den Wochenendausflug oder als Hochzeitsauto.

Reservieren Sie jetzt Ihr Wunschmodell bei uns oder buchen Sie rund um die Uhr ganz bequem von zu Hause aus online.

Was auch immer der Anlass ist, mit RENT können Sie das Jaguar und Land Rover Fahrzeuge Ihrer Wahl fahren – flexibel und unkompliziert.

Bereit, einzusteigen?

 

 

Unsere vielfältige Palette an Fahrzeugen bietet Ihnen genau das Richtige für jeden Anlass. Sie sind nur noch wenige Schritte von Ihrem Wunschauto entfernt.

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Oder sprechen Sie uns an!

Ansprechpartner

TORSTEN HENKE

TORSTEN HENKE

Geschäftsführender Gesellschafter
Telefon: 0391 / 818390

Oder buchen Sie noch heute unter

Jaguar & Land Rover Rent

Häufig gestellte Fragen

  • Wie kann ich das Fahrzeug buchen?

    Die Buchung kann sehr einfach und schnell durchgeführt werden. Sie geben Ihren gewünschten Ort und den Buchungszeitraum ein und Ihnen werden alle verfügbaren Modelle angezeigt. Sie suchen sich das gewünschte Modell aus und bestätigen dies. In der Anzeige werden Ihnen sowohl Einzelheiten zum Fahrzeug als auch die Kontaktdaten des Händlers angezeigt, bei welchem sich das Fahrzeug befindet.

  • Wie kann ich meine Buchung ändern?

    Die Anpassung einer Buchung erfolgt über Ihren zuständigen Händler. Dessen Kontaktdaten finden Sie unter den persönlichen Buchungsdaten in Ihrem Account sowie in der E-Mail mit Ihrer Buchungsbestätigung.

  • Wie kann ich meine Buchung stornieren?

    Eine getätigte Buchung kann online über Ihren Account storniert werden. In der Buchungsübersicht rufen Sie die entsprechende Anmietung auf und können diese sofort stornieren. Alternativ können Sie Ihren zuständigen Händler anrufen und die Buchung telefonisch stornieren. Wenn Sie das Fahrzeug nicht spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit übernehmen, besteht keine Buchungsbindung mehr. Stornierungen müssen mindestens 24 Stunden vor Beginn der Mietzeit erfolgen. Geschieht dies nicht, hat der Mieter den Tagesgrundpreis nach der zum Zeitpunkt der Stornierung gültigen Tarif-Preisliste zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug konnte anderweitig vermietet werden.
     

  • Gibt es einen Tarif für Geschäftskunden?

    Es gibt sowohl für die Kurzzeitmiete als auch für die Langzeitmiete einen speziellen Business-Tarif, der Ihnen bei der Auswahl angezeigt wird. Bei uns haben Sie die Möglichkeit, als einzelne Person sowohl einen Privat- als auch einen Business-Account zu führen.

  • Wie lange kann ich ein Fahrzeug maximal buchen?

    Sowohl privat als auch geschäftlich beträgt die maximale Mietlaufzeit 6 Monate. Sie haben den Vorteil, nach 6 Monaten ein neues Modell aus der Jaguar und Land Rover Welt wählen zu können.

  • Besteht eine vertragliche Bindung bei einer geschäftlichen Anmietung?

    Bei einer geschäftlichen Anmietung des Fahrzeugs schließen Sie einen Vertrag mit den gewünschten Jaguar & Land Rover RENT Partner in Ihrer Nähe. Während des gewünschten Zeitraums besteht keine Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung. Die Bedingungen einer außerordentlichen Kündigung sind in den Mietbedingungen nachzulesen.

  • Bekommt man eine Rechnungskopie?

    Sowohl in Ihrem persönlichen Account als auch in einer separaten Bestätigungsmail von uns finden Sie eine Rechnungskopie zu Ihrer jeweiligen Anmietung.

  • Fallen weitere Kosten an?

    Weitere Kosten können in folgenden Fällen anfallen:

    •   zu späte Stornierung einer Anmietung
    •   Berechnung der Mehrkilometer (hier gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers vor Ort)
    •   verspätete Rückgabe eines angemieteten Fahrzeugs.
  • Wo finde ich die Mietbedingungen?

    Die ausführlichen Mietbedingungen finden Sie in der Fußzeile unserer Homepage und in Ihrer Buchungsbestätigung.

  • Kann jedes Fahrzeug frei gemietet werden?

    Es gilt folgendes Mindestalter je Modell:


    Land Rover
    21 Jahre: Discovery Sport, Range Rover Evoque
    23 Jahre: Defender
    25 Jahre: Range Rover Sport, Range Rover Discovery, Velar
    Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis seit mind.:
    3 Jahre: Discovery Sport, Range Rover Evoque
    5 Jahre: Range Rover Sport, Range Rover, Discovery, Velar, Defender
     
    Jaguar
    21 Jahre: XE, XF, E-Pace
    23 Jahre: F-Pace
    25 Jahre: F-Type, I-PACE
    Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis seit mind.:
    3 Jahre: XE, XF, E-Pace
    5 Jahre: F-Pace, F-Type, I-PACE

  • Kann ich einen weiteren Fahrer im Mietvertrag eintragen lassen?

    Sie können bei Abholung des Fahrzeuges einen weiteren Fahrer aufnehmen, sofern der Jaguar & Land Rover Partner dem zustimmt. Voraussetzung ist, dass der zusätzliche Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis vorlegen kann.

  • Welche Länder dürfen mit dem Mietwagen bereist werden?

    Es ist grundsätzlich erlaubt, mit dem Mietfahrzeug auch ins Ausland zu fahren. Folgende Länder dürfen bereist werden:


    Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien (Festland), Vatikanstadt und Vereinigtes Königreich. Der Vermieter behält sich vor, die Ein- und Durchreise auch bei vorgenannten Ländern generell oder modellbezogen zu sperren.

  • Welche Länder dürfen nicht bereist werden?

    Dem Kunden ist es insbesondere verboten, mit dem Fahrzeug in folgende Länder ein- und/oder durchzureisen:

    Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Griechenland, Israel, Kroatien, ¬Kosovo, Lettland, Libanon, Litauen, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, ¬Nord-Afrika, -Polen, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien (Inseln), Syrien, -Tschechien, Tunesien, Türkei, Ungarn, Ukraine, Weiß-Russland.

  • Wann kann das Fahrzeug abgeholt und wieder zurückgebracht werden?

    Die Rückgabe des gemieteten Fahrzeugs kann nur innerhalb der Öffnungszeiten erfolgen. Wenn das Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt wieder abgegeben wird, ist der Vermieter berechtigt, für jeden angefangen Tag ein Nutzungsentgelt in Höhe des gültigen Standardtarifs in Rechnung zu stellen.

  • Sind die Mietpreise inklusive Vollkaskoversicherung?

    Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass für das Fahrzeug keine Vollkaskoversicherung besteht. Der Mieter kann seine Haftung für Fahrzeugschäden oder Fahrzeugverlust gegen Zahlung einer Zusatzgebühr auf eine bestimmte Selbstbeteiligung pro Schadenfall reduzieren. Eine solche vertragliche Haftungsfreistellung entspricht dem Leitbild einer Vollkaskoversicherung.

  • Welche Unterlagen braucht man für die Fahrzeugmiete?

    Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeuges folgende Unterlagen vorlegen:

    • eine im Inland gültige Fahrerlaubnis für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse
    • ein gültiges Zahlungsmittel
    • Personalausweis oder Reisepass


    Kann der Mieter die Dokumente bei Übergabe des Fahrzeuges nicht vorlegen, wird der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesem Fall ausgeschlossen.

  • Welche Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?

    Eine gültige Kreditkarte ist Voraussetzung für eine Reservierung auf der Buchungsseite.  
    Der Händler ist berechtigt vor Ort eine Kaution für die Miete in Höhe der Selbstbeteiligung vom Mieter zu verlangen. 
    Der Mieter ist verpflichtet, den Gesamtbetrag beim Händler zu zahlen, welcher sich aus den auf der Vorderseite des Mietvertrages ausgewiesenen Einzelpositionen ergibt. Dies schließt die Abrechnung des bei Rückgabe fehlenden Kraftstoffes mit ein. Wenn die Forderung aus diesem Mietvertrag mit einer Kredit-/EC-Karte bezahlt wird, gilt die Unterschrift des Karteninhabers als Ermächtigung, den gesamten Rechnungsbetrag dem betreffenden Konto bei der Kreditkarten-/Girokartenorganisation zu belasten. Diese Ermächtigung gilt auch für Nachbelastungen in Folge von Mietkorrekturen, Schadenfällen einschließlich entsprechender Abschleppkosten sowie anfallender Verwaltungskosten für die Bearbeitung.

  • Ist die Haftpflichtversicherung inkludiert?

    Im Mietpreis enthalten ist die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mindestens in dem Umfang, welcher in Deutschland nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei einem selbstverschuldeten Unfall hat der Kunde die Kosten des Fremdschadens bis zur Höhe der Selbstbeteiligung wirtschaftlich zu tragen.

  • Wie reagiere ich in einem Schadenfall?

    Der Mieter oder Fahrer ist verpflichtet, bei jedem Schadenfall (Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstige Schäden) unverzüglich die Polizei zu verständigen. Im Falle der telefonischen Unerreichbarkeit ist der Schadenfall an der nächstgelegenen Polizeistation persönlich zu melden. Dies gilt auch bei geringen Beschädigungen des Fahrzeuges und selbst verschuldeten Unfällen ohne Beteiligung Dritter.

  • Wen kontaktiere ich im Falle einer Panne?

    Bei einer Fahrzeugpanne kontaktieren Sie bitte die Jaguar Land Rover Assistance. Diese können Sie am einfachsten über die Pannenhilfe, SOS Taste Ihres Fahrzeugs erreichen oder telefonisch unter der +49 21311512 574.
    Halten Sie bei der Kontaktaufnahme bitte folgende Daten bereit:
    •    Ihren Namen
    •    Ihren Standort
    •    Ihr Fahrzeugkennzeichen und die Fahrgestellnummer
    •    Eine Telefonnummer unter der Sie erreichbar sind
    Anschließend informieren Sie bitte auch Ihren Jaguar & Land Rover RENT Partner.

  • Ist es möglich, Fahrzeugzubehör auszuleihen?

    Selbstverständlich können Sie passendes Jaguar/Land Rover Zubehör wie Anhängerkupplung, Dachgepäckträger etc. bei Ihrem zuständigen Jaguar & Land Rover RENT Partner erhalten. Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an Ihren zuständigen Jaguar & Land Rover RENT Partner bei dem Sie ein Fahrzeug gebucht haben.

  • Muss ich auch für Mautgebühren aufkommen?

    Der Mieter trägt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit erhobenen Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege (z. B. Maut) und erbringt sämtliche im Zusammenhang mit der Erhebung der Gebühren erforderlichen Mitwirkungspflichten.

  • Darf ich in den Fahrzeugen rauchen?

    Nein. Das Rauchen ist in den Fahrzeugen aus Rücksicht zu anderen Nutzern nicht gestattet.

  • Dürfen auch Haustiere mitfahren?

    Bitte haben Sie Verständnis, dass das Mitführen eines Haustieres in den Jaguar & Land Rover RENT Fahrzeugen nicht gestattet ist.

  • Wer haftet für Verkehrsverstöße während der Mietzeit?

    Der Mieter ist verantwortlich für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, welche im Zusammenhang mit dem gemieteten Fahrzeug festgestellt werden, und haftet dem Vermieter für entstehende Gebühren, Kosten und allen Schäden, die dem Vermieter aus behördlichen Maßnahmen und der Verteidigung hiergegen entstehen. Der Vermieter ist ausdrücklich berechtigt, anfragenden Behörden Auskunft über den Mieter und Fahrer zu erteilen.

  • Fallen Bearbeitungsgebühren für Strafzettel an?

    Dem Händler steht frei eine Gebühr für die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeit zu erheben.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich die Ordnungswidrigkeit nicht begangen habe?

    Bitte informieren Sie die zuständige Behörde und Ihren Jaguar & Land Rover Händler, falls die Daten abweichen sollten.

  • Wo kann ich einen Jaguar/Land Rover Händler in meiner Nähe finden?

    Gemäß Ihrer Sucheingabe werden Ihnen alle Jaguar/Land Rover Partner angezeigt, die das gewünschte Fahrzeug führen. Wir möchten sicher sein, dass zu jeder Zeit eine Anmietung ihres gewünschten Jaguar/Land Rover möglich ist. Jaguar/Land Rover Partner sind deutschlandweit vertreten.